Unter­nehmens­recht

Unternehmensrecht

Notare sind Spezialisten im Unternehmensrecht und rechtliche Lebensbegleiter für Sie und Ihr Unternehmen.

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen: In jedem Fall bietet Ihnen Ihr Notar als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand. Sie können von ihm sämtliche wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen. Darüber hinaus erstellt Ihr Notar beglaubigte Firmenbuchauszüge und ist berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfasst der Notar alle erforderlichen Eingaben und erledigt auf Wunsch alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch: zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, der Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten, der Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), der Änderung des Firmenwortlautes, der Verlegung des Firmensitzes, einer Kapitalerhöhung oder ‑herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.

Gründung von Gesellschaften und Einzelunternehmen

Sie wollen ein Unternehmen gründen? Dann sind Sie bei uns Notaren richtig.
Notare sind Spezialisten im Unternehmensrecht und rechtlicher Lebensbegleiter für Sie und Ihr Unternehmen. Ob Sie die Errichtung eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft (OG und KG) oder einer Kapitalgesellschaft (GmbH, FlexCo/FlexKapG, AG und SE) beabsichtigen, wir unterstützen Sie dabei umfassend: die Auswahl der richtigen Rechtsform, die Errichtung sämtlicher erforderlicher Urkunden und Erklärungen in der erforderlichen Form sowie die Eintragung des Unternehmens im Firmenbuch. Wir beraten und betreuen Sie in sämtlichen unternehmensrechtlichen Belangen.

Umgründung von Unternehmen

Rechtsform- und Steueroptimierung ist eine stete Herausforderung für jeden Unternehmer. Zentrale (steuerliche) Vorschrift hierfür ist das Umgründungssteuergesetz (UmgründungStrG), welches Regeln und Folgen bestimmter außerordentlicher Maßnahmen in Bezug auf die unternehmerische Struktur normiert. Die unternehmensrechtlichen und zivilrechtlichen Grundlagen sind in verschiedenen Nebengesetzen (z.B. Umwandlungsgesetz, Spaltungsgesetz, GmbH-Gesetz, FlexKapGG, Aktiengesetz, EU-UmgründungStrG) geregelt. Alle steuerlichen Fragen sind rechtzeitig mit dem Steuerberater zu besprechen. Die unternehmensrechtliche und zivilrechtliche Umsetzung sollte jedenfalls gemeinsam mit einem Notar vorgenommen werden. Ob Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Spaltungen: Wir beraten und unterstützen Sie in sämtlichen umgründungsrechtlichen Belangen.

Unternehmensvorsorge

Notare sind die Spezialisten für rechtliche Vorsorge und damit Ihre Partner für alle Fragen, die mit der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens zusammenhängen: als erfahrener Berater, als verschwiegener Zuhörer, als versierter Fachmann.
Zu den vielen Fragen der Unternehmensnachfolge kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen dazu: die Bestimmungen des Erb- und Pflichtteilsrechts. Welche Ansprüche können an das Unternehmen gestellt werden? Was ist, wenn Ehegatten oder Kinder den Unternehmensanteil nicht übernehmen wollen?
Gemeinsam mit Ihnen kann eine Lösung maßgeschneidert werden, die Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens am besten absichert.

Kontaktieren Sie uns gerne zur Termin­vereinbarung für ein persönliches Gespräch und eine weiterführende Beratung.