Familien­recht

Ein gutes Miteinander

Um Vertrauen und Rechtsfrieden in familienrechtlichen Angelegenheiten zu gewährleisten, ist die Pflicht des Notars zur Unparteilichkeit unschätzbar wertvoll. Der Notar wird die Dinge so gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden. Er wird Sie von Anfang an umfassend beraten und neben umsichtigen Kostenanalysen, konstruktive Lösungen anbieten. Vorausschauend erörtert der Notar mit Ihnen auf Sie angepasste Regelungen in Ehe- und Partnerschaftsverträgen oder klärt Sie über die Möglichkeiten bei Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen auf. Dabei kann der Notar nicht nur sein Fachwissen, sondern auch seine Fähigkeit zur Streitschlichtung einbringen. Auch bei Vaterschaftsanerkennungen, der Zustimmung zur medizinisch unterstützen Fortpflanzung und Adoptionen sind Sie bei Ihrem Notar in besten Händen.

Erbrecht

Verlassenschafts­verfahren

Nach dem Tod eines Menschen sind von Gesetzes wegen bestimmte Formalitäten zu erledigen. Insbesondere wird vom zuständigen Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, welches durch einen Notar als Beauftragtem des Gerichtes (Gerichtskommissär) durchgeführt wird. Alternativ besteht die Möglichkeit den von Ihnen gewünschten Notar Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Verlassenschaft zu beauftragen.

Ihr Notar steht Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite, informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und begleitet Sie von der Erstinformationsaufnahme (Todesfallaufnahme) bis zur Erledigung des Verlassenschaftsverfahrens sowie darüber hinaus, beispielsweise bei der Eintragung eines Rechtes im Grundbuch oder Firmenbuch. Ziel ist es die vermögenrechtlichen Angelegenheiten dem Willen des/der Verstorbenen entsprechend unparteiisch abzuwickeln und ein allfälliges Vermögen den rechtmäßigen Erben zuzuführen.

Testament

Mangels einer letztwilligen Verfügung trifft das Gesetz für den Fall Ihres Todes Regelungen, wem Ihre Vermögenswerte in welchem Umfang zukommen. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, so ist die Errichtung eines Testamentes sinnvoll, denn mit einem Testament bestimmen Sie, was mit Ihren Vermögenswerten im Falle Ihres Ablebens geschehen soll. Sollte sich Ihr Wille ändern, können Sie Ihr Testament jederzeit, ohne Angabe von Gründen, abändern, ergänzen bzw. widerrufen.

Wir Notare beraten Sie diesbezüglich umfassend und sorgen dafür, dass Ihr Testament Ihrem Willen und Ihren Vorstellungen entspricht, die rechtlichen Formerfordernisse erfüllt, das Testament sicher verwahrt ist und aufgrund der Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer im Falle Ihres Ablebens aufgefunden wird.

Kontaktieren Sie uns gerne zur Termin­vereinbarung für ein persönliches Gespräch und eine weiterführende Beratung.